Das MDK-Reformgesetz ist seit Jahresbeginn in Kraft.

Zu den Chancen durch das MDK-Reformgesetz zählen die Begrenzung vom Aufwand für Rechnungsprüfungen durch niedrige Rechnungsänderungsquoten von derzeit häufig um 20% auf bis zu 5%.

Zum Risiko neben den definierten höheren Prüfquoten und Strafzahlungen gehört die Unterstellung des Verdachts systematisch überhöhter Abrechnungen. Der Verdacht kann zur Aufhebung von Prüfquoten führen und dies laut Gesetz auch innerhalb des Quartals.

Um die Chancen zu nutzen und die Risiken zu reduzieren ist eine gezielte verbesserte begründende Dokumentation für Diagnosen, Prozeduren sowie Behandlungstage einerseits und Anpassung von Behandlungsprozessen andererseits hilfreich.

Oft machen die Rechnungskürzungen wegen Streichung von Behandlungstagen um 75% der Fälle und 75% der gekürzten Rechnungsbeträge aus.

Durch eine gezielte Herangehensweise können die Erfolgsquoten der Krankenkassen reduziert und die Chance auf niedrigere Prüfquoten erreicht sowie das Risiko des Verdachts auf systematisch überhöhte Abrechnungen reduziert werden. Mit Datenanalysen können wir Ihnen helfen, gezielt die Bereiche in denen Handlungsbedarf besteht zu identifizieren und diesen Handlungsbedarf zu adressieren, beispielsweise im Bereich

  • der Tage ohne Berechnung, ob präoperativ oder im Verlaufe des Aufenthaltes,
  • des ambulanten Potentials,
  • der Änderungen von Haupt- und Nebendiagnosen sowie Prozeduren,
  • der Verprobung von Sachkosten als entgeltrelevante Träger vor der Abrechnung.

Mit unserer Unterstützung können Sie Rechnungskürzungen reduzieren, Erlöse sichern und Sanktionszahlungen nicht nur vor dem Hintergrund des Verdachtes systematischer überhöhter Abrechnungen vermeiden.

Ein Klick für klare Fakten. Kontaktieren Sie uns – Wir freuen uns auf Sie!

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