Die bayerischen Krankenhäuser sind aufgefordert eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, die die Voraussetzungen für die voraussichtliche Erfüllung derjenigen Leistungsgruppen zu prüfen, die die Häuser auf Basis der bisher erbrachten Leistungen auch nach Inkrafttreten der Krankenhausreform weiter vorhalten und voraussichtlich bei der Krankenhausplanungsbehörde beantragen wollen. Die Angaben für die weitere Krankenhausplanung im Rahmen des KHVVG sind kurzfristig bis zum 30. August (!) zu melden.

Es ist davon auszugehen, dass auch die anderen Bundesländer diese Datengrundlage ihrer Krankenhäuser anfragen werden.

Unser Planungstool KHplan! hat die geforderten Punkte bereits integriert, so dass Sie umgehend eine qualitativ gute Datengrundlage erstellen können.

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