Für die Berechnung von Ausgleichszahlungen aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 müssen Sie eine E1-Aufstellung mit sachkostenbereinigten DRGs liefern. Das Erstellen einer solchen Liste ist nun mit der OMI ohne zusätzliche Schritte direkt möglich. Alle Auslieferungen seit dem 14.01.2022 enthalten diese Möglichkeit. Den Katalog der sachkostenbereinigten DRGs stellt das InEK nur für 2020 und 2021 bereit. Daten aus 2019 sollten mit dem Übergangsgrouper 2019/2020 ausgewertet und sachkostenbereinigt ausgewiesen werden. Oben ist ein Beispiel gegeben. Beachten Sie bitte die Einstellungen in den roten Kreisen.

Liebe Kunden, geben Sie uns kurz ein Zeichen, wenn Sie diese Auswertungsmöglichkeit benötigen und bisher noch nicht erhalten haben. Bei Vorliegen Ihrer Daten erhalten Sie die neue Version noch am selben Tag. Selbstverständlich können Sie uns auch Ihre Jahresabschlussdaten 2019 und 2020 zusenden, wenn diese für die Auswertung benötigt werden. Als OMI- oder DRGlize!-Kunde sind diese Optionen für Sie nicht mit Kosten verbunden. Bis spätestens Ende nächster Woche werden wir auch die neue Mindestmengenregelung 2022 in OMI und DRGlize integriert haben.